Die Koalitionsfreiheit ist im Grundgesetz (Artikel 9 GG) festgehalten. Die Koalitionsfreiheit ist das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden zu können. Das heißt, dass Unternehmer Arbeitgeberverbände gründen bzw. sich ihnen anschließen können. Das gleiche gilt für die Beschäftigten, die ebenfalls die Option haben, Gewerkschaften zu gründen bzw. ihnen beitreten zu können. Dies nennt man „positive Koalitionsfreiheit“. Gleichzeitig haben beide Gruppen aber auch das Recht kein Mitglied solcher Vereinigungen zu sein. Dies nennt man die „negative Koalitionsfreiheit“.