BDA AGENDA 11/2025 | THEMA DER WOCHE | 28. Mai 2025
Das Sofortprogramm der Bundesregierung für den Bürokratieabbau bis Ende 2025 verspricht viel: umfangreiche Erleichterungen, mehr Zeit fürs Kerngeschäft und wirtschaftlichen Aufschwung. Dafür muss das Programm jetzt umgesetzt werden. Unternehmen brauchen gute Rahmenbedingungen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Beschäftigung zu sichern. Beim Bürokratieabbau sind tiefgreifende Reformen notwendig.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind durch die zahlreichen, nicht abgestimmten Berichtspflichten an der Belastungsgrenze. Das lähmt den für die deutsche Wirtschaft so wichtigen Mittelstand. Dabei ist die Lösung einfach. Mit dem verstärkten Einsatz von Schwellenwerten könnten KMU von gesetzlichen Anforderungen, die nicht sinnvoll auf sie anwendbar sind, ausgenommen werden –ganz ohne Gefährdung des mit den Pflichten verfolgten Schutzziels.
Deutlich wird dies an der Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragten. Kleinen und mittleren Unternehmen fehlen meist notwendige Strukturen und Kapazitäten, um die obligatorischen Beauftragten einzusetzen – und der mit der Implementation verbundene bürokratische Aufwand übersteigt ihren Nutzen. Hinzu kommt der mit der Aufgabenerfüllung verbundene Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand.
Auch Melde- und Statistikpflichten bringen (nicht nur) den Mittelstand an seine Grenzen. Der Aufwand ist hoch, der Nutzen oft fraglich – zumindest aber unverhältnismäßig. Deshalb braucht es spürbare Vereinfachungen. Digitalisierte und automatisierte Verfahren können helfen – aber nur, wenn sie für Unternehmen aller Größen kostengünstig und praxistauglich umsetzbar sind. Hier sind gezielte Unterstützungsangebote notwendig.
Selbiges gilt für Berichts- und Dokumentationspflichten. Sie rauben Unternehmen Zeit und Geld – Ressourcen, die Unternehmen besser in ihr Kerngeschäft und Innovationen investieren sollten. Ein weiterer Baustein zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse ist die Digitalisierung. Sie wird ausgebremst, weil starre Schriftformerfordernisse weiterhin gelten. Das betrifft das Befristungsrecht ebenso wie das Nachweisgesetz und den Bereich der Betriebsverfassung. Während Arbeitsverträge digital möglich sind, muss der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Branchen wie dem Baugewerbe weiterhin in Papierform erfolgen.
Bürokratieabbau beginnt mit der Vermeidung neuer Lasten. Gerade aus Brüssel drohen derzeit massive zusätzliche Anforderungen für Unternehmen. Allein die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verursacht jährlich mehr als 1,6 Mrd. € an Bürokratiekosten – zuzüglich eines einmaligen Erfüllungsaufwands von rund 847 Mio. €. Einen großen Anteil haben die umfangreichen Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Nur wenn sie signifikant reduziert werden, können Unternehmen sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, statt Ressourcen durch ausufernde Berichtspflichten zu binden.
Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) muss überdacht und in ihrer derzeitigen Form gestoppt werden. Anderenfalls braucht es zumindest eine deutlich entschlackte, bürokratiearme und praxisnahe Umsetzung. Der nächste Omnibus-Vorschlag muss Klarheit schaffen und Überregulierung verhindern: bei der CSDDD und CSRD ebenso wie bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Wachstum braucht weniger Bürokratie – auch auf europäischer Ebene.
Voraussetzung für einen kompromisslosen Bürokratierückbau ist ein Bürokratenabbau in Ministerien und Verwaltung. Deregulierung muss mitgedacht und aktiv angegangen werden. Sonst bleiben die Pläne zum Bürokratieabbau leere Versprechen. Wir brauchen eine Verschlankung der Strukturen wie auch ein infrage stellen der eingeübten Prozesse bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Es ist Zeit, Regulierung mutig abzubauen.
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