Prof. Dr. Martin Werding,
Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft
Quelle: 20. Februar 2025, PKV
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Die ohnehin schon hohe Belastung von Löhnen und Gehältern wird in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich deutlich steigen.
Auf Basis des derzeit geltenden Rechts könnte der Beitragssatz auf bis zu 45 % bis zum Jahr 2035 steigen, das ist in zehn Jahren. Die Versäumnisse der Vergangenheit bewirken, dass sich der Beitragssatz selbst bei sehr guten Annahmen und Entwicklungen erstmal nicht mehr unter 40 % bewegen wird.
Dies erzeugt massive Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung im Inland mit ungünstigen Auswirkungen auf die Beschäftigung und gefährdet den gerechten Ausgleich zwischen den beteiligten Generationen. Das zeigen zahlreiche Berichte, u.a. der Bericht der BDA-Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung (ursprünglich aus 2020, aber nun aktualisiert vorgelegt) unter Leitung von Professor Dr. Werding (Ruhr Universität Bochum) und das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2023 zu Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ebenso eine Studie des GES Instituts im Auftrag der DAK (inklusive Update 21. Januar 2025) und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands (23. Januar 2025).
Zum Januar 2025 addieren sich die Beitragssätze in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung auf 41,9 % .
Sie lagen 2023 erstmalig seit zehn Jahren wieder über der 40-%-Marke.
Gegenüber dem Vorjahr nahm die Beitragsbelastung um knapp 1,5 Prozentpunkte zu, weil nicht nur der Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung gestiegen ist (erneute Anpassung des Zusatzbeitrags zu 2025 um durchschnittlich 0,8 Beitragssatzpunkte), sondern auch der Pflegeversicherungsbeitragssatz zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit erneut angehoben wurde (auf 3,6 %).
Nach § 28d SGB IV umfasst der Gesamtsozialversicherungsbeitrag alle auf das Arbeitsentgelt bezogenen Beiträge zu den von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanzierten Sozialversicherungszweigen, also der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (2,9 %) und der zum 1. Januar 2005 eingeführte und zum 1. Juli 2023 erhöhte Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung (0,6 %) gehören damit zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Wir brauchen einen klaren Fahrplan, wie die Beitragssätze wieder auf unter 40 % begrenzt werden. Wir brauchen auch in der Sozialversicherung ein Bewusstsein für langfristiges Denken und nachhaltige Entscheidungen. Wie beim 1,5-Grad-Ziel in der Klimapolitik braucht es für die Sozialversicherungen ein griffiges Nachhaltigkeitsziel. Ein Stoppschild in Form einer Obergrenze bei den Sozialbeiträgen kann hierzu wesentlich beitragen. Einmal im Jahr sollte die Bundesregierung außerdem einen Bericht über die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme abgeben. Das stärkt die Transparenz, fördert Reformdebatten und ermutigt zu langfristigen Entscheidungen.
Die BDA setzt sich deshalb – in ihren Grundsatzpositionen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen – dafür ein, die Leistungen aller Zweige der Sozialversicherung auf eine Basissicherung zu konzentrieren und die darüber hinaus gehenden Ansprüche vom Einzelnen selbst zu finanzieren (Stärkung der Eigenverantwortung). Das ist ohne Beeinträchtigung der sozialen Sicherung und ohne finanzielle Überforderung der Betroffenen möglich, zumal sinkende Zwangsabgaben auch zusätzliche Handlungsspielräume für private Vorsorge schaffen.
Das Verhältnis von Solidarität und Subsidiarität muss wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Die Solidargemeinschaft darf nur da eintreten, wo Einzelne sich aus eigener Kraft nicht helfen können. Die stärkere Betonung des Subsidiaritätsprinzips schafft nicht nur mehr Leistungsgerechtigkeit, sondern hält darüber hinaus den Sozialstaat langfristig finanzierbar.
Nach vorläufigen Ergebnissen wurden im Jahr 2024 insgesamt rd. 1.345 Mrd. € für soziale Leistungen ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 6,6 %, der zum ersten Mal seit 2020 wieder deutlich über dem nominalen Wirtschaftswachstum von 2,9 % lag. Das Verhältnis von Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt - die Sozialleistungsquote - steigt deshalb deutlich gegenüber dem Vorjahr von 30,2 % auf 31,2 %, den höchsten Wert jemals außerhalb der Corona-Jahre (BMAS, Sozialbuget 2024).
Die steigende Sozialleistungsquote verdeutlicht den Reformbedarf. Ausgabenbegrenzende Strukturreformen sind dringender denn je. Solidarität und Subsidiarität – mit Blick auf eine nachhaltige und generationengerechte Sozialpolitik – müssen wieder in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden.
Erklärvideo zum Thema:
Obergrenze von 40% bei Sozialbeiträgen verbindlich einhalten
Arbeitgeber tragen den Sozialstaat
Laut Sozialbudget der Bundesregierung 2024 lag der Finanzierungsanteil der Arbeitgeber an allen Sozialleistungen mit 34 % über dem des Staates (33,5 %) und höher als die Sozialbeiträge der Versicherten (30,7 %). Nachdem im Zuge der Corona-Krise der Staat vorübergehend bei den Finanzierungsausgaben minimal vor den Arbeitgebern lag, sind seit 2023 wieder die Arbeitgeber die größten Financiers des Sozialstaats.
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