Sozialversicherungsträger effizient organisieren - Reformimpulse der Arbeitgeber

BDA AGENDA 13/2025 | THEMA DER WOCHE | 26. Juni 2025
Nach aktuellen Zahlen beschäftigen alle Sozialversicherungszweige zusammen fast 380.000 Personen und geben rund 25 Milliarden Euro für Verwaltung aus. Das ist keine Kleinigkeit, sondern mehr, als wir für Elterngeld, Wohngeld und Bafög zusammen ausgeben. Das geht besser.
In der Sozialversicherung brauchen wir eine gute und funktionsfähige Verwaltung. Das verursacht auch Kosten. Aber es geht besser als im Status quo. Die Sozialversicherungen müssen effizient, digital und kostenbewusst arbeiten. Was genau muss dazu passieren?
- Die verpflichtenden Vorgaben, Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu begrenzen und einen Verwaltungskostenbericht zu erstellen, sollten künftig nicht nur für die Rentenversicherung (§ 220 Abs. 3 SGB VI), sondern für alle Sozialversicherungsträger gelten.
- Die Sozialversicherungsträger müssen sicherstellen, dass bei der Aufgabenerfüllung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden. Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Zudem sollten die Sozialversicherungsträger mit einem Benchmarking Einsparpotenziale erkennen und heben. Stellen dürfen nur ausgebracht werden, soweit sie sich mit anerkannten und angemessenen Methoden der Personalbedarfsermittlung auch begründen lassen. Sie sind bei gegebenem Anlass und im Übrigen regelmäßig auf weiter bestehende Erforderlichkeit zu überprüfen. Können Stellenmehrbedarfe durch Rationalisierungsmaßnahmen, Prozessoptimierungen oder auf andere Weise nicht aufgefangen werden, müssen die Sozialversicherungsträger zunächst prüfen, ob und inwieweit der zusätzliche Bedarf anderweitig befriedigt werden kann. Möglichkeiten sind z. B. die Übertragung von Stellen aus anderen Kapiteln oder die Umwandlung von Stellen.
- Der Beitragseinzug muss vereinfacht und gebündelt werden. Die Arbeitgeber sollten nur noch mit einer einzigen Einzugsstelle das Beitragseinzugsverfahren durchführen müssen statt – wie bisher – mit allen Krankenkassen bzw. Einzugsstellen, bei denen einer ihrer Beschäftigten versichert ist. Der Aufgabenbereich dieser Einzugsstelle muss dabei alle Aufgaben umfassen, die heute die einzelnen Krankenkassen bzw. Einzugsstellen gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen. Die historische Begründung des Einzugs durch die individuellen Krankenkassen ist mit der Einführung des Gesundheitsfonds obsolet geworden. Denn in ihn fließen alle Beiträge und aus ihm werden sie wieder verteilt. Mit einer solchen Reform ließe sich einerseits der hohe Bürokratie- und Kostenaufwand der Arbeitgeber für das Beitrags- und Meldeverfahren reduzieren. Andererseits würde auch der Aufwand der Krankenkassen deutlich sinken, der heute mit 1,1 Mrd. € die Beitragszahlenden belastet.
- Der Koalitionsvertrag sieht vor, behördenübergreifend Aufgaben, Institutionen und Behörden auf den Prüfstand zu stellen, Aufgaben zu priorisieren und den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent zu reduzieren. Für alle sächlichen Verwaltungsausgaben gilt sogar ein Abbauziel von zehn Prozent bis 2029. Diese Ziele müssen Ansporn für die Sozialversicherungsträger sein, ebenfalls die eigenen Strukturen auf Effizienzpotenziale zu prüfen und diese zu heben.
- Die Organisationsstrukturen insbesondere in der Renten- und Unfallversicherung sollten geprüft und gestrafft werden. Während die gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits ihre Hausaufgaben erledigt haben und nur noch neun nach Branchen zusammengefasste Verbände haben, leistet sich der Staat weiterhin den Luxus vieler regionaler Unfallkassen – alleine in Niedersachsen gibt es fünf eigenständige Unfallkassen. Hier muss und kann eine Konzentration zur Steigerung der Effizienz erfolgen.
Jetzt sind die Sozialversicherungsträger selbst, aber auch die Bundesregierung gefragt, im Rahmen der angekündigten Entbürokratisierung, Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und Modernisierung der Sozialwahlen auch das Thema Verwaltungskosten und Effizienz aufzugreifen. Mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD diese Vorhaben richtigerweise selbst ins Pflichtenheft geschrieben. Nun ist die Zeit zum Handeln gekommen. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich im Papier Sozialversicherungsträger effizient organisieren und Soziale Selbstverwaltung stärken - Vorschläge für eine effiziente Verwaltung der Sozialversicherungsträger der Arbeitgeber.