Vorgaben des ILO-Übereinkommens 155
durch das nationale Recht vollständig
umgesetzt
Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Ratifikation des ILOÜbereinkommens
Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und des
Protokolls von 2002 zum Übereinkommen Nr. 155
4. September 2024
Zusammenfassung
Deutschland verfügt über sehr hohe Standards im Bereich des Arbeitsschutzes, die die Vorschriften des ILO-Übereinkommens 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt und des Protokolls von 2002 zum Übereinkommen 155 bereits vollständig umsetzen. Die Denkschrift zum Übereinkommen 155 sollte ausdrücklich festhalten, dass die Vorgaben des Übereinkommens durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen vollumfänglich umgesetzt werden und dass Änderungen oder Ergänzungen des nationalen Rechtsrahmens nicht erforderlich sind.
Die vollständige Stellungnahme können Sie sich in der rechten Marginalie downloaden.
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BDA | DIE ARBEITGEBER
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Abteilung Europa
T +49 30 2033-1900
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