Sozialversicherungsträger effizient organisieren und Soziale Selbstverwaltung stärken
Vorschläge für eine effiziente Verwaltung der Sozialversicherungsträger
Mai 2025
Zusammenfassung
Die Verwaltung der Sozialversicherung muss effizient und schlank organisiert sein. Die Verwaltungsausgaben der Sozialversicherung sind zwar im Verhältnis zu den Leistungsausgaben niedrig, in ihrer absoluten Höhe aber mit 24,6 Mrd. €[1] erheblich. Sie liegen damit höher als alle Ausgaben für Elterngeld, Wohngeld und BAföG zusammen. Ziel muss eine wirksame, leistungsfähige und kostengünstige Aufgabenwahrnehmung der Sozialversicherungsträger sein. Dabei gilt es, die aktuell noch unterschiedlichen Organisationsformen der Selbstverwaltung anzugleichen, soweit nicht Besonderheiten des jeweiligen Sozialversicherungszweigs Unterschiede rechtfertigen.
Im Rahmen der Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung und weiteren Modernisierung der Sozialwahlen sollten folgende Vorschläge berücksichtigt werden:
- Struktur und Aufgaben effizient organisieren: Die aktuell sehr uneinheitlichen Organisationsstrukturen der Sozialen Selbstverwaltung in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen sollten angeglichen werden. In allen Trägern sollte es als alleiniges Selbstverwaltungsgremium einen Verwaltungsrat geben, dessen Größe auf maximal 21 Mitglieder begrenzt ist. In der Unfallversicherung sollte sie 42 Mitglieder nicht überschreiten. In allen Sozialversicherungszweigen sollte die ehrenamtliche Selbstverwaltung alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (strategische Ausrichtung, Organisation, Personal, Finanzen) treffen, während die laufenden Verwaltungsgeschäfte des Versicherungsträgers dem hauptamtlichen Vorstand obliegen. Die Organisationsstruktur der Renten- und Unfallversicherung sollte stärker darauf ausgerichtet werden, dass einheitliche Aufgaben auch einheitlich wahrgenommen werden und Doppel- und Mehrfacharbeit unterbleibt. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss effizienter und kostengünstiger eingezogen werden. Arbeitgeber sollten nur noch mit einer Einzugsstelle das Beitragseinzugsverfahren durchführen müssen.
- Aufsichtsstrukturen vereinheitlichen und Haushaltsautonomie sichern: Alle Träger eines Sozialversicherungszweigs sollten der gleichen Aufsichtsbehörde unterstehen. Die Aufstellung des Haushalts als wichtigstem Steuerungsinstrument für eine effiziente Verwaltung sollte allein in den Händen der Selbstverwaltung liegen.
- Selbstverwaltung stärken: Die Selbstverwaltung muss gestärkt werden, indem ihre Entscheidungsbefugnisse bei der Benennung des hauptamtlichen Vorstands bzw. der Geschäftsführung ausgeweitet, Sozialversicherungsträger ausreichend Schulungsangebote durch die angeboten und die steuerliche Benachteiligung der Ehrenamtlichen in der Sozialen Selbstverwaltung beseitigt werden.
- Selbstverwaltungsstrukturen zeitgemäß gestalten: Alle Sozialversicherungsträger sollten – wie die Arbeitslosenversicherung – durch Satzungsrecht digitale Sitzungen ermöglichen können. Die Zahl der Sitzungen und Ausschüsse sollten auf das für die verantwortungsvolle Ausübung des Selbstverwaltungsrechts notwendige Maß beschränkt sein. Ein digitales Sitzungsmanagement muss es bei allen Sozialversicherungsträgern geben.
- Sozialwahlen modernisieren: Die paritätische Selbstverwaltung aus Arbeitgebern und Versicherten muss auch für alle Ersatzkassen gelten. Die Wahl von Beauftragten sollte erleichtert werden. Für die Kranken- und Rentenversicherung sollte eine einheitliche Soll-Regelung für die Geschlechterquote gelten und in der Unfallversicherung auf die Soll-Vorgabe verzichtet werden. Zudem müssen die bestehenden Begrenzungen für die Ausübung von Mandaten in der Selbstverwaltung des Medizinischen Dienstes zurückgenommen werden.
Fußnoten:
[1] BMAS (2024): Sozialbudget 2023, Schätzung für 2023, S. 18, https://www.bmas.de > Service > Publikationen > Suche nach: „Sozialbudget 2023“
Das komplette Positionspapier finden Sie in der rechten Marginalie zum Download.
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