Mehr Talente in der EU durch weniger Bürokratie und stärkere Digitalisierung
Positionspapier zur geplanten EU-„Skills Portability“-Initiative
26. Februar 2026
Zusammenfassung
Europa braucht qualifizierte Fachkräfte. Talente, die dort arbeiten können, wo sie gebraucht werden, sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand – sie stärken den europäischen Binnenmarkt.
Damit Menschen ihre Fähigkeiten leichter über Grenzen hinweg einbringen können und Europa für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver wird, müssen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen vereinfacht und Kompetenzen transparenter gemacht werden. Internationale Fachkräftemobilität darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern. Hindernisse bei der Beschäftigung dringend benötigter Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen müssen entschlossen abgebaut werden.
Die geplante EU-„Skills Portability“-Initiative muss deshalb die Berufsanerkennung europaweit gezielt vereinfachen und bessere Transparenz durch digitale Lösungen schaffen. Folgende Punkte sind zu den beiden Hauptthemen „Verfahren“ und „Digitalisierung“ relevant:
- Die Europäische Kommission sollte gemeinsame Vorschriften vorlegen, die die Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten vereinfachen. Es sollte z. B. keine unterschiedlichen Verfahren zur Berufsanerkennung von Fachkräften aus dem EU-Ausland und für Personen aus Drittstaaten in den Mitgliedstaaten geben.
- Alle Anerkennungsverfahren müssen schneller, digitaler und unbürokratischer werden. Dazu gehört auch, dass alle Mitgliedstaaten nutzerfreundliche Informations- und Beratungsangebote bereitstellen – sowohl für Antragstellende aus der EU als auch aus Drittstaaten.
- Für digitale Qualifikationsnachweise braucht es europaweit interoperable Systeme. Als digitales Identifizierungsinstrument muss das European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) Qualifikationen und Weiterbildungen künftig leichter abrufbar machen und so die Fachkräftemobilität weiter stärken.
- Die Kommission sollte alle EU-Mitgliedstaaten dabei unterstützen, wirksame Transparenzinstrumente, wie den Europäischen und die Nationalen Qualifikationsrahmen (EQR/NQR), konsequent zu nutzen. Aktuelle, verlässliche und umfangreiche Informationen über Qualifikationen müssen auf einer nutzerfreundlichen EU-Plattform gebündelt werden.
- Um die Wirksamkeit und Skalierbarkeit von EU-Transparenzinstrumenten zu stärken, braucht es zunächst eine umfassende Wirkungsbewertung – wie auch im Draghi-Bericht empfohlen.
- Die Kommission sollte sicherstellen, dass bestehende Informationsdatenbanken für die Berufsanerkennung der Mitgliedstaaten, z. B. über Programmierschnittstellen (Application Programming Interfaces, APIs), verknüpft werden.
Im Einzelnen
Attraktivität von Europa für Erwerbsmigration erhöhen, Berufsanerkennung europaweit vereinfachen
Um internationale Talente zu gewinnen und Zukunftskompetenzen zu sichern, brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen. Für eine mobilere und wettbewerbsfähigere Arbeitswelt muss die Anerkennung von Qualifikationen – wo immer sie erforderlich oder gewünscht ist – einfacher und problemloser als bisher erfolgen. Innereuropäische und internationale Fachkräftemobilität stärkt den Wirtschaftsstandort Europa, macht uns widerstandsfähiger und schafft gemeinsame Chancen.
Im Maßnahmepaket 3 der EU-„Skills Portability“-Initiative sind Regelungen vorgesehen, die die Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen vereinfachen sollen. Wie in Deutschland sollten die Verfahren zur Berufsanerkennung für Fachkräfte aus der EU und für Drittstaatsangehörige EU-weit identisch sein. Des Weiteren müssen Anerkennungsverfahren in reglementierten und nicht-reglementierten Berufen einfacher werden. Denn Drittstaatsangehörige benötigen nicht nur in reglementierten Berufen eine Anerkennung. Teilweise ist sie auch aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen in nicht-reglementierten Berufen erforderlich. Um die Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen zu erleichtern, sollte die Kommission überprüfen, welche EU‑Vorgaben gestrichen werden können, die eine formale Anerkennung als Voraussetzung für die Zuwanderung festlegen. Dazu sollte sie auch die Mitgliedstaaten mit Blick auf ihre eigenen Vorgaben auffordern. Anstatt allein auf die Optimierung formaler Anerkennungsverfahren zu setzen, sollten die Mitgliedstaaten zunächst deren Notwendigkeit auf den Prüfstand stellen.
Sowohl für die Berufsanerkennung von EU-Fachkräften (Maßnahmepaket 2) als auch von Drittstaatsangehörigen (Maßnahmepaket 3) sollte die Kommission sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Anerkennungsverfahren schneller, digitaler und unbürokratischer gestalten. So können internationale Fachkräfte zügig in den Arbeitsmarkt einsteigen – für Unternehmen in der EU ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Ein Maßnahmenbündel ist in allen Mitgliedstaaten wichtig: Die Verfahren müssen sich viel stärker an der beruflichen Praxis ausrichten. Klare Fristen müssen eingehalten werden. Digitale Lösungen müssen die Verfahren erleichtern, KI‑gestützte Anwendungen, wie automatische Übersetzungen oder Prüfhilfen, Abläufe beschleunigen. Nutzerfreundliche Informations- und Beratungsangebote für Antragstellende aus der EU und aus Drittstaaten müssen zur Verfügung stehen.
Die Kommission muss konsequent sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten den Berufszugang und die Ausübung nicht ungerechtfertigt behindern oder erschweren. Dabei sollte sie im Rahmen der Richtlinie für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Richtlinie (EU) 2018/958) die nationalen Regelungen strikt prüfen.
Bei einer Ausweitung der automatisch anerkannten Berufe über einen „gemeinsamen Ausbildungsrahmen“ nach Richtlinie 2005/36/EG (Maßnahmepaket 2) muss nationalen Qualitätsstandards eine zentrale Referenzfunktion zukommen. Dies gilt auch beim aktuell diskutierten Ausbildungsrahmen für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.
Mehr Transparenz durch digitale Lösungen schaffen
Damit der Binnenmarkt auch für Talente vollständig funktioniert, müssen Kompetenzen transparent und leicht nachvollziehbar sein. Das benötigen Arbeitgeber für ihre Einstellungsentscheidungen. Die Kommission sollte den Mitgliedstaaten konkrete Vorschläge unterbreiten, um diese Transparenz in der Fachkräftemobilität durch digitale Lösungen weiter zu stärken. Einen wichtigen Beitrag hierzu kann das EUDI-Wallet leisten, indem es Qualifikationen leichter abrufbar macht. Digitale Qualifikationsnachweise sind hilfreich, sofern die Systeme in der gesamten EU interoperabel sind.
Transparenzinstrumente, wie z. B. der Europäische oder Nationale Qualifikationsrahmen (EQR/NQR), können Arbeitskräften und Unternehmen die Orientierung über Qualifikationen im In- und Ausland erleichtern und sie verständlicher machen. Viele Instrumente werden in der Praxis aber kaum beachtet, sodass Synergiepotenziale verloren gehen. In einem ersten Schritt ist eine umfassende Wirkungsbewertung der bestehenden vielfältigen Transparenzinstrumente unabdingbar – wie auch im Draghi-Bericht empfohlen. Nur Transparenzinstrumente, die sich danach als wirksam und nützlich erweisen, sollten weiterentwickelt bzw. skaliert werden.
Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, wirksame Transparenzinstrumente systematisch einzusetzen. Dafür müssen aktuelle, verlässliche und umfangreiche Informationen auf einer nutzerfreundlichen EU-Plattform zur Verfügung stehen. Die Kommission muss zudem dafür sorgen, dass Mitgliedstaaten europäische Mobilitätsinstrumente, wie den Diplomzusatz (Diploma Supplement) und die Europass‑Zeugniserläuterungen, flächendeckend einsetzen. Auch hier ist eine Verknüpfung mit dem EUDI-Wallet sinnvoll. Digitale Referenzen, etwa QR‑Codes auf Zeugnissen, können die Prüfung von Inhalten zusätzlich beschleunigen.
Die Kommission sollte sicherstellen, dass bestehende Informationsdatenbanken für die Berufsanerkennung der Mitgliedstaaten – z. B. über APIs – verknüpft werden können, um Wissen schneller auszutauschen. Die konzeptionelle Umsetzung dieses Ansatzes sollte die Kommission in einem Pilotprojekt testen.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de
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