KI-Verordnung – Pragmatismus und Innovation als Leitbild für die Umsetzung
BDA AGENDA 22/2025 | THEMA DER WOCHE | 30. Oktober 2025
KI-Verordnung – Pragmatismus und Innovation als Leitbild für die Umsetzung
Mit dem Referentenentwurf zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) steht Deutschland vor einer entscheidenden Weichenstellung: Gelingt es, die Chancen von Künstlicher Intelligenz (KI) für Wirtschaft und Gesellschaft zu nutzen, ohne Unternehmen durch überbordende Regulierung auszubremsen? Der pragmatische und innovationsfreundliche Charakter des Entwurfs ist ein positives Signal – entscheidend ist, dass diese Ausrichtung auch bei der Anwendung spürbar bleibt.
Klarheit und Effizienz für Unternehmen
Für Arbeitgeber ist entscheidend, dass sie wissen, wie und unter welchen Bedingungen KI im Betrieb eingesetzt werden kann. Die geplante Federführung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde ist ein wichtiger Schritt: Sie schafft Orientierung und kann mit dem geplanten Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für eine einheitliche, innovationsfreundliche Auslegung der KI-VO sorgen. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Anwendung muss unbedingt verhindert werden. Gleichzeitig bleibt die Zuständigkeit sektoraler Behörden – etwa der BaFin für Finanzprodukte – erhalten, was Doppelzuständigkeiten für denselben Fall vermeidet. Wichtig ist, dass die BNetzA auch dann als Lotse fungiert, wenn sie selbst nicht zuständig ist, und Anliegen unkompliziert weiterleitet.
Innovationsförderung durch Reallabore und Service-Desk
Die KI-VO sieht zu Recht innovationsfördernde Maßnahmen wie die Einrichtung von Reallaboren vor, in denen KI-Systeme sicher entwickelt und getestet werden können. Es ist gut, dass die BNetzA das jetzt in Angriff nehmen muss. Besonders sinnvoll ist die geplante Einrichtung eines KI-Service-Desks bei der BNetzA, der insbesondere KMU und Start-ups unbürokratisch und schnell berät. Gerade diese Unternehmen benötigen Unterstützung und Rechtssicherheit, da ihnen oft die Ressourcen großer Konzerne fehlen. Die BNetzA sollte bereits jetzt mit dem Aufbau von Expertise beginnen, um Unternehmen frühzeitig zur Seite zu stehen.
Beratung vor Strafe – kluge Sanktionspraxis
Die Anforderungen der KI-VO sind neu und komplex. Ziel muss es sein, Unternehmen bei der Einhaltung der Regeln zu unterstützen, statt sie für unbeabsichtigte Verstöße zu bestrafen. Der Entwurf sieht daher vor, dass Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld möglich sind. Bei erstmaligen oder neuen Sachverhalten muss das die Regel sein und Sanktionen sollten immer eine vorherige Beratung voraussetzen. Das schafft Lernchancen und verhindert, dass Unternehmen aus Angst vor Strafen auf den Einsatz von KI verzichten. Auch die Pflicht KI-Kompetenzen der Beschäftigten zu fördern bleibt sanktionsfrei – zu Recht, denn Unternehmen haben ein ureigenes Interesse daran, ihre Mitarbeitenden fit für die Zukunft zu machen.
Fazit:
Deutschland braucht eine innovationsfreundliche, pragmatische Umsetzung der KI-VO. Nur so kann das enorme Potenzial von KI für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gehoben werden. Die BDA setzt sich dafür ein, dass Rechtssicherheit, Beratung und Unterstützung im Mittelpunkt stehen – und nicht die Angst vor Sanktionen.








