BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zu den neuerlichen Äußerungen zum Thema Homeoffice aus dem Bundesarbeitsministerium:
Berlin, 12. Januar 2022. „In Teilen der Koalition gibt es offensichtlich ein Durcheinander zwischen Parteiprogramm und Koalitionsvertrag. Denn der Koalitionsvertrag der Ampelparteien sieht nicht die Schaffung eines Rechtsanspruchs, sondern einen Erörterungsanspruch bei Homeoffice vor. Homeoffice ist Standard in vielen Unternehmen und wird auch nach der Pandemie bleiben. Dazu bedarf es keines Rechtsanspruches, sondern eines vertrauensvollen Miteinanders im Betrieb. Der Staat schafft mit neuen Vorschriften kein Vertrauen, sondern setzt die Sicht der Ministerialbürokratie über die sich fortentwickelte betriebliche Praxis.
Wichtig ist stattdessen, wie vom Koalitionsvertrag vorgesehen: eine klare Abgrenzung von Telearbeit und Homeoffice als Form mobiler Arbeit. Gefördert werden kann mobile Arbeit außerdem nur durch ein Vorantreiben des Breitbandausbaus, flexiblere Arbeitszeiten und die Möglichkeit des Arbeitgebers, Arbeitszeitaufzeichnungspflichten an die Beschäftigten zu delegieren. Das umfasst nicht nur die Büroarbeitsplätze, sondern auch vielfältige Bereiche der Produktion.“
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