BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt zur mündlichen Verhandlung vor dem EuGH über die EU-Mindestlöhnerichtlinie:
EU-Mindestlöhnerichtlinie gehört auf den Prüfstand – Klage vor dem EuGH richtig
Berlin, 17. September 2024. „Es ist gut, dass Dänemark eine Klage gegen die Mindestlöhne-Richtlinie vor dem EuGH angestrengt hat. Die Europäischen Verträge sagen klar: Die EU darf nicht die Bestimmung nationaler Mindestlöhne beeinflussen.
Die Argumente der sozialdemokratischen Regierung Dänemarks gegen die Richtlinie stimmen mit den Bedenken der deutschen Arbeitgeber überein, die wir seit mehr als drei Jahren vorbringen.
Im Bereich des Arbeitsentgelts hat die EU aus gutem Grund nach den Verträgen keine Kompetenz. Teile der Richtlinie sind unzulässig.
Der EuGH sollte nun zügig die richtigen Konsequenzen ziehen.“