Lichtblick Schnelltests


BDA AGENDA 04/21 | KOMMENTAR DER WOCHE

Carsten Schneider MdB, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion,
stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Thüringen

Berlin, 18. Februar 2021.

Liebe Leserinnen und Leser,

vor genau einem Jahr gelangte Covid-19 nach Europa. Am 15. Februar 2020 meldete Frankreich den ersten Todesfall. In den vergangenen 12 Monaten haben wir viel über das Coronavirus gelernt. Und wir haben Wege gefunden, uns vor ihm zu schützen. Kontaktvermeidung, Händewaschen und Masken sind unverzichtbar geworden. Wir wissen auch: Erst wenn relevante Teile der Bevölkerung geimpft sind, wird die Pandemie hoffentlich endgültig abklingen. Dass Impfstoffe so schnell zur Verfügung gestellt wurden, ist hervorragender Forschung, mutigen Unternehmen und gezielter staatlicher Förderung zu verdanken. Darauf können wir stolz sein.

Leider wird es noch mehrere Monate dauern, bis genügend Menschen geimpft sind. Bis dahin müssen wir alles tun, um die Inzidenzen niedrig zu halten. Dabei könnte uns ein bisher zu wenig genutztes Instrument helfen: Flächendeckende Schnelltests sind zwar nicht ganz so treffsicher wie die PCR-Tests, aber sie können einen wichtigen Beitrag leisten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu flankieren.

Die Bundesregierung will deshalb ab dem 1. März allen Bürgerinnen und Bürgern Antigen-Schnelltests anbieten, die in Apotheken oder Testzentren von geschultem Personal durchgeführt werden. Auch Selbsttests für Laien sollen für alle zugänglich sein, sobald eine Sonderzulassung vorliegt.

Die Schnelltests werden auch für viele Betriebe und ihre Beschäftigten ein Lichtblick sein. Homeoffice hat weiterhin Priorität. Doch wo Homeoffice nicht möglich ist, sollte das Personal regelmäßig getestet werden. Was für Pflegeheime Vorschrift ist, muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Büros und Produktionsstätten gelten.

Bleibt die Frage, wer die Kosten für die Schnelltests trägt. Das Gesundheitsministerium veranschlagt pro Antigen-Schnelltest 9 Euro. Hinzu kommen 9 Euro für die Testdurchführung und die Bescheinigung. Für die Bürgerinnen und Bürger sollten die Antigen-Schnelltests kostenlos sein, damit auch Menschen mit kleinem Geldbeutel das Angebot wahrnehmen können. Zugleich sollten wir klarstellen, dass die Tests für die Belegschaften wie bisher auch die Arbeitgeber bezahlen, die ein Interesse daran haben, dass ihre Beschäftigten gesund bleiben. Eine Sozialisierung dieser Kosten durch den Steuerzahler ist ordnungspolitisch nicht vertretbar.