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Home > Newsroom > News > Aktuelles > Inklusionspreis für die Wirtschaft 2026: Unternehmen können sich noch bis 30. April bewerben
 17. März 2026

Inklusionspreis für die Wirtschaft 2026: Unternehmen können sich noch bis 30. April bewerben


Berlin, 17. März 2026. Inklusion ist in der deutschen Wirtschaft spürbar vorangekommen – doch ihr Potenzial ist noch nicht ausgeschöpft. Die Initiierenden des Inklusionspreises für die Wirtschaft 2026 setzen daher auf die Kraft überzeugender Praxisbeispiele: Denn nichts wirkt stärker als Unternehmen, die zeigen, wie gelungene Inklusion im Arbeitsalltag funktioniert. Erfolgreiche Beispiele aus der Wirtschaft machen deutlich: Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist ein nachhaltiger Gewinn für Betriebe und Mitarbeitende gleichermaßen.

Die initiierenden Organisationen des Inklusionspreises für die Wirtschaft – die Bundesagentur für Arbeit (BA), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und das UnternehmensForum – rufen Unternehmen dazu auf, sich noch bis zum 30. April für den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2026 zu bewerben oder andere Unternehmen vorzuschlagen!

Der Inklusionspreis für die Wirtschaft prämiert innovative und nachhaltige Praxisbeispiele und macht positive Erfahrungen von Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in den Unternehmen verschiedenster Größen sichtbar. Er soll andere Unternehmen ermutigen, sich von diesen Beispielen inspirieren zu lassen.

Schirmherrin ist Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Sie unterstützt den Inklusionspreis und unterstreicht: „Das Potenzial von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, ist eine Chance für Unternehmen – und wichtig für die Demokratie, den Arbeitsmarkt und unsere Wirtschaft.“

Aufgrund der Ostertage ist die Bewerbungsfrist verlängert: Unternehmen können sich bis zum 30. April bewerben oder für den Preis vorgeschlagen werden: www.inklusionspreis.de

Die Pressemitteilung können Sie sich unter folgendem Link runterladen: PI Inklusionspreis-Bewerbungsfrist

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zur Verabschiedung des Tariftreuegesetzes:

Tariftreuegesetz Kritik Der Bundesrat sollte dem vermurksten Tariftreuegesetz die Zustimmung verweigern

Berlin, 26. Februar 2026. „Die Bundesregierung predigt Bürokratierückbau, schafft aber mit dem sogenannten Tariftreuegesetz neue komplizierte Vorschriften. Wer glaubt da noch ernsthaft an die Sonntagsreden, die Erleichterungen versprechen?

Die Erfahrungen mit vergleichbaren Gesetzen der Bundesländer zeigt: Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steuerzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten – was sich nicht verbessert, ist die Tarifbindung. Dass auf Drängen der Union einige Erleichterungen verabredet wurden, ändert daran leider nichts.

Der Bundesrat sollte diesem vermurksten Gesetz die Zustimmung verweigern. Ein Vermittlungsverfahren könnte eine wachstumsfreundliche, rechtskonforme und bürokratieärmere Lösung auf den Weg bringen. Am besten wäre es, wenn das Gesetz in den Aktenschrank mit der Aufschrift Bürokratierückbau gelegt und nie wieder herausgeholt würde.“

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