Zu den heutigen Schlussanträgen des Generalanwaltes vor dem EuGH zur EU-Mindestlöhne-Richtlinie erklärt die BDA:
Annullierung wäre richtiger Schritt
Berlin, 14. Januar 2025. „Die Schlussanträge des Generalanwaltes zur Mindestlöhne-Richtlinie sind an Klarheit nicht zu überbieten. Sie beweisen: Die Zweifel der Arbeitgeber an der Mindestlöhne-Richtlinie waren immer wohlbegründet.
Wir haben mit Blick auf die Mindestlöhne-Richtlinie stets vor einem Bruch der Europäischen Verträge gewarnt. Die EU hat im Bereich der Löhne und der Tarifautonomie keinerlei Kompetenz. Die Argumentation der Bundesregierung stand von Beginn an auf wackeligen Füßen.
Die vom Generalanwalt vorgeschlagene Annullierung wäre der richtige Schritt. Wir warten nun das Urteil ab und hoffen, dass die Richterinnen und Richter dem Generalanwalt folgen.“
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