Arbeitslosengeld reformieren, weitere Erwerbsanreize setzen
Vorschläge für eine Reform des Arbeitslosengeldes
Mai 2026
Zusammenfassung
Die Arbeitslosenversicherung schützt Menschen in einer oft belastenden Lebensphase und hilft ihnen, schnell wieder Perspektive und Stabilität im Arbeitsleben zu gewinnen. Die Arbeitslosenversicherung steht finanziell unter Druck und ist auf Darlehen aus dem Bundeshaushalt angewiesen. Damit sie auch in Zukunft Sicherheit bieten und die Rückkehr in Beschäftigung optimal unterstützen kann, muss sich die Arbeitslosenversicherung auf Kernaufgaben konzentrieren. Dazu zählt, Menschen, die Beiträge gezahlt haben, vorübergehend bei Eintritt des Risikos Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Wer arbeitslos wird, möchte in der Regel schnell wieder arbeiten und selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Die Arbeitslosenversicherung muss hier wirksame Hilfe bei der Suche nach einem neuen Job bieten. Eine moderne Arbeitsmarktpolitik setzt dabei auf wirksame Arbeitsanreize, nicht auf Sonderregeln, die unbeabsichtigt längere Zeiten des Leistungsbezugs fördern. Vor allem altersabhängige Zusatzansprüche laufen der Funktion der Arbeitslosenversicherung als Brücke in neue Beschäftigung zuwider. Sie passen nicht mehr in eine Zeit, in der Erfahrung wertvoll und Arbeitskraft knapp ist. Wer durch Sonderregeln den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert, hilft älteren Menschen nicht, sondern erhöht nur das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut. Die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparvertrag, bei dem man umso mehr erhält, je länger man eingezahlt hat. Sie darf auch nicht als Instrument für einen vorzeitigen Ruhestand genutzt werden.
Um mehr Anreize zur raschen Rückkehr in Beschäftigung zu setzen, muss daher das Arbeitslosengeld wie folgt reformiert werden:
- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sollte auf zwölf Monate vereinheitlicht werden, um Fehlanreize zu vermeiden und die Rückkehr in Beschäftigung zu fördern. Das führt zusätzlich zu jährlich ca. 2 Mrd. € an Minderausgaben im Haushalt der Arbeitslosenversicherung.
- Die Arbeitslosenversicherung sollte nur noch den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zahlen, während Leistungsempfänger ihren Anteil selbst tragen, um Eigenverantwortung zu stärken und die Arbeitslosenversicherung zu entlasten. Das würde die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung jährlich um ca. 3 Mrd. € reduzieren. Die Verlagerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation für SGB‑II‑Leistungsbeziehende in die Arbeitslosenversicherung kostet jährlich rund 1 Mrd. € und sollte rückgängig gemacht oder zumindest steuerfinanziert werden.
- Das Dispositionsrecht nach § 137 Abs. 2 SGB III sollte abgeschafft werden, damit Sperrzeiten nicht länger umgangen und damit der Arbeitslosengeldbezug maximiert werden kann. Das führt zu nicht genau quantifizierbaren Minderausgaben.
- Nach der Regelaltersgrenze sollten die Arbeitgeberbeiträge nach § 346 Abs. 3 SGB III abgeschafft werden, um das Äquivalenzprinzip wieder herzustellen und die Einstellung älterer Arbeitnehmer attraktiver zu machen. Die hiermit verbundenen geringen Mindereinnahmen von ca. 110 Mio. € der Arbeitslosenversicherung sind notwendige Folge und daher vertretbar.
Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Abteilung Arbeitsmarkt
T +49 30 2033-1400
arbeitsmarkt@arbeitgeber.de
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