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EU-Gründergeist fördern statt arbeitsrechtliche Sonderregelungen schaffen

 

EU-Gründergeist fördern statt arbeitsrechtliche Sonderregelungen schaffen

Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über eine EU Inc. (COM(2026) 321)

Mai 2026

Zusammenfassung

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die EU Inc. bietet Unternehmen eine klare und praktikable Grundlage, um im EU-Binnenmarkt zu wachsen und grenzüberschreitend tätig zu sein. Er setzt an der richtigen Stelle an: Er ermöglicht digitalen Gründergeist, erleichtert grenzüberschreitende Aktivitäten, verzichtet auf neue arbeits- oder mittbestimmungsrechtliche Regeln und bietet ein nutzbares Modell für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Dieser pragmatische Ansatz muss im kommenden Gesetzgebungsprozess zwingend erhalten bleiben. Die EU Inc. kann damit die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts stärken, bürokratische Hürden weiter abbauen und dazu beitragen, dass die Grundfreiheiten der EU besser genutzt werden. Unternehmen finden so mit der EU Inc. im Binnenmarkt verlässliche und effiziente Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation.

Unternehmensmitbestimmung und Arbeitsrecht werden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten abschließend geregelt. Das durch die Kommission vorgeschlagene Sitzstaatsprinzip bei der Mitbestimmung sorgt folglich für klare Zuständigkeiten und verhindert komplexe Abgrenzungsfragen. Die im Kommissionsvorschlag geregelte Feststellung des jeweils anwendbaren nationalen Rechts ist ausreichend und praxisnah.

Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen bleiben EU-Regeln zur Mitbestimmung anwendbar. Dabei greifen Unternehmen und Gewerkschaften auf vertraute und bewährte Verfahren der EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie zurück. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfen keine zusätzlichen oder gar harmonisierten europäischen Mitbestimmungsregeln entstehen. Eine weitergehende europäische Harmonisierung würde keine Probleme lösen, sondern neue Konflikte schaffen und eine Konsensfindung im Gesetzgebungsverfahren unmöglich machen.

Die vorgeschlagene Flexibilität und die steuerlichen Maßgaben bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen helfen Unternehmen, Talente zu gewinnen und langfristig zu halten. Damit die EU Inc. in der Praxis funktioniert, braucht sie solch klare, einfache und konsistente Regeln.

Die EU Inc. wird nur dann ein Erfolg, wenn sie den Binnenmarkt stärkt, klar und verständlich sowie schnell und digital bleibt, wenn die Regelungen aufeinander abgestimmt sind und keine widersprüchlichen Vorgaben entstehen. Europäisches Parlament und Rat der EU sind jetzt gefordert, den Vorschlag zügig zu verabschieden und nicht zu überfrachten. Nur dann entsteht ein Instrument, das Unternehmen tatsächlich nutzen.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen in der rechten Marginalie zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

BDA | DIE ARBEITGEBER
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T +49 30 2033-1050
eu@arbeitgeber.de

 

Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.


Stellungnahme als PDF

BDA-Stellungnahme: Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über eine EU Inc. | EU-Gründergeist fördern statt arbeitsrechtliche Sonderregelungen schaffen (Mai 2026)

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