Kommunale Jobcenter integrieren seltener sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Sozialstaat auf Arbeit ausrichten

BDA AGENDA 05/26 | THEMA DER WOCHE | 05. März 2026
Kommunale Jobcenter integrieren seltener sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Sozialstaat auf Arbeit ausrichten
Ein starker Sozialstaat sichert nicht nur finanziell ab. Er bringt Menschen in Arbeit. Arbeit bedeutet Teilhabe, Selbstbestimmung, Stabilität. Doch Deutschlands Struktur der Arbeitsverwaltung bremst genau das aus: Drei Trägermodelle – Arbeitsagenturen, gemeinsame Einrichtungen, kommunale Jobcenter – für einen Arbeitsmarkt. Dieses System ist historisch gewachsen, aber arbeitsmarktpolitisch nicht zukunftsfähig.
Das neue Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt klar: Kommunale Träger integrieren signifikant seltener in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als gemeinsame Einrichtungen. Über den Zeitraum 2020–2024 liegt ihr Rückstand – auch nach Kontrolle für regionale Arbeitsmarktlage und Strukturmerkmale – stabil bei rund 2 Prozentpunkten. Dieser Effekt ist robust über viele Modellvarianten hinweg.
Warum ist das so? Die Analyse legt den Finger in die Wunde: Bei rein kommunalen Jobcentern fallen Finanzierung (Bund) und Durchführung (Kommunen) auseinander. Damit wird das Prinzip der Ausführungskonnexität verletzt. Das heißt: Wer vor Ort entscheidet, trägt nicht die Kosten. Das schafft Fehlanreize: Frühere Analysen zeigen: Kommunale Jobcenter setzen überdurchschnittlich häufig auf beschäftigungsschaffende Maßnahmen, die weniger in reguläre Arbeit führen, aber aus Bundesmitteln finanziert werden. Gemeinsame Einrichtungen hingegen erzielen durch ihre Anbindung an die Bundesagentur für Arbeit bessere Ergebnisse.
Hinzu kommt: Digitalisierung und effiziente Verwaltungsprozesse scheitern oft an inkompatiblen IT-Systemen und kommunalen Insellösungen. 20 Jahre nach den Hartz-Reformen werden erst jetzt die Datenschnittstelle zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Jobcentern geschaffen. Das Gutachten zeigt erneut: Zersplitterte Verantwortung kostet Integrationen – und damit Chancen für Menschen.
Die Lösung liegt auf der Hand: Die aktive Arbeitsmarktförderung gehört aus einer Hand organisiert – idealerweise bei der Bundesagentur für Arbeit, mit klarer Finanzierung und einer einheitlichen digitalen Infrastruktur. Für Menschen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld braucht es eine faire Kostenerstattung. Der Koalitionsvertrag liefert mit der angekündigten Überprüfung der Strukturen von Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern den passenden politischen Hebel.
Wer ernsthaft will, dass mehr Menschen aus der Grundsicherung herauskommen, muss das System endlich an diesem Ziel ausrichten – und nicht in alten Strukturen hängen bleiben.
ESSPass jetzt einführen – Arbeitsmobilität endlich entlasten
Grenzüberschreitende Arbeitsmobilität gehört zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts – doch analoge Bürokratie und zersplitterte Verfahren bremsen sie seit Jahren aus. Unternehmen kämpfen mit papierbasierten A1-Bescheinigungen, uneinheitlichen Prüfroutinen und fehlender digitaler Verifizierung. Die Folgen: hoher Aufwand, Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten. Die Digitalisierung der Sozialversicherungskoordination ist überfällig – und entscheidend für einen funktionierenden Binnenmarkt.
Mit dem Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPass) und der EUDI-Wallet stehen erstmals Instrumente bereit, die echte Entlastung bringen können: durch digitale, EU-weit einheitliche Echtzeit-Verifizierung zentraler Dokumente wie A1-Bescheinigungen oder der europäischen Krankenversicherungskarte. Voraussetzung ist eine verbindliche, ambitionierte und koordinierte Umsetzung – noch vor Ende dieses Jahrzehnts.
1. Sozialversicherungskoordination modernisieren
Der ESSPass muss rasch eingeführt und in allen Mitgliedstaaten verpflichtend werden. Nur einheitliche Standards und klare Fristen schaffen Rechtssicherheit und verhindern nationale Sonderwege. Heutige PDF-A1-Bescheinigungen sind kaum fälschungssicher und erschweren Kontrollen. Digitale Verifizierung über den ESSPass würde Unternehmen spürbar entlasten und Missbrauch wirksam begrenzen. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten müssen die Behörden verantwortlich bleiben – nicht die Unternehmen.
2. A1-Bürokratie abschaffen
Auch die beste Digitalisierung hilft wenig, wenn unnötige Pflichten bestehen bleiben. Kurzzeitige Geschäfts- und Dienstreisen oder Notfalleinsätze lösen keinen Wechsel des Sozialversicherungsrechts aus – dennoch müssen Unternehmen A1-Bescheinigungen beantragen. Diese Pflicht gehört grundsätzlich abgeschafft. Parallel braucht es ein EU-weit einheitliches digitales A1-Verfahren, das nationale Insellösungen ersetzt und doppelte Dateneingaben überflüssig macht.
3. EUDI-Wallet als zentrale Infrastruktur nutzen
Die EUDI-Wallet muss zur digitalen Basis für Arbeitsmobilität werden. Alle relevanten Dokumente – von der A1-Bescheinigung über die Entsendemeldung bis zur Krankenversicherungskarte – sollten integriert sein. Papierbasierte Alternativen dürfen nur ausnahmsweise fortbestehen. Ergänzend kann das „European Business Wallet“ Unternehmen bei Identifizierung, Authentifizierung und Signatur unterstützen.
Fazit
Europa hat die Chance, Arbeitsmobilität im 21. Jahrhundert ankommen zu lassen. ESSPass, EUDI-Wallet und ein modernes A1-Verfahren können Unternehmen massiv entlasten – wenn die Umsetzung verbindlich, einheitlich und ohne nationale Umwege erfolgt. Der Binnenmarkt braucht digitale Lösungen, die überall funktionieren. Nur so bleibt Europa wettbewerbsfähig.








