ZFA-Ausgabe 1/2026
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Unsere Leseempfehlung:
Editorial
Wolf, Roland, Zwischen Brüssel, Luxemburg und Berlin: Grenzen europäischer Einflussnahme auf die Lohnpolitik, ZFA 2026, 1-4
Abhandlungen
Henssler, Martin, 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz 1976, ZFA 2026, 7-42
Der Beitrag nimmt das 50-jährige Bestehen des MitbestG 1976 zum Anlass für eine kritische Bestandsaufnahme. Er zeigt auf, dass sich die Rahmenbedingungen seit Inkrafttreten des Gesetzes grundlegend verändert haben. Ungeachtet der grundsätzlich positiven Effekte der Beteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der großen deutschen Unternehmen wirkt sich die fehlende internationale Akzeptanz des deutschen Modells, das zudem in einem europäischen Binnenmarkt nicht konservierbar ist, zunehmend als Standortnachteil aus. Reformen sind unausweichlich, um einem Bedeutungsverlust deutscher Rechtsformen und einer weiteren Schwächung des Unternehmensstandorts Deutschland entgegenzuwirken.
Giesen, Richard / Hartmann, Felix / Picker, Christian, Modernisierung der Betriebsverfassung, ZFA 2026, 43-127
In Zeiten des raschen wirtschaftlichen Wandels und der digitalen Transformation erweist sich das geltende Betriebsverfassungsrecht zunehmend als Hemmnis für deutsche Unternehmen. Die Autoren des folgenden Beitrags unterbreiten Reformvorschläge, die auf eine effiziente und zukunftsfähige Gestaltung der Betriebsverfassung abzielen. Sie verfolgen dabei das Anliegen, die Betriebsverfassung auf ihre Kernfunktion zu fokussieren, bürokratische Hürden abzubauen und eine flexible, betriebsnahe Mitbestimmung zu ermöglichen und diese so zu effektuieren.
Thüsing, Gregor / Mantsch, Simon / Hörnchen, Miriam, Tarifoktroi als Eingriff in die Tarifautonomie, ZFA 2026, 128-163
Der zwischen CDU, CSU und SPD geschlossene Koalitionsvertrag “Verantwortung für Deutschland“ für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass sich die Gehälter der bei den gesetzlichen Krankenkassen Beschäftigten zukünftig am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) “orientieren“ sollen. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung von “Strukturreformen“, doch drängt sich mit Blick auf das Arbeitsrecht die Frage auf, ob sich ein solches Vorhaben in verfassungsrechtlich zulässiger Weise realisieren lässt oder doch vielmehr zu einem kaum zu rechtfertigenden Eingriff in die Koalitionsfreiheit (konkret: die Tarifautonomie) führt.





