Arbeitsmarktzulassung modernisieren – Verfahren vereinfachen, Arbeitskräfte gewinnen

BDA AGENDA 13/2025 | EXTRA DER WOCHE | 26. Juni 2025
Deutschland braucht mehr Zuwanderung in Beschäftigung und Ausbildung. Doch der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist kompliziert. Effiziente Verfahren sind notwendig, damit Deutschland attraktiv für ausländische Arbeitskräfte bleibt.
Die Arbeitsmarktzulassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Teil des Migrationsverfahrens ist in Teilen zu intransparent und nicht mehr zeitgemäß. Die Prüfung soll sicherstellen, dass Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als ihre inländischen Kollegen. Geprüft werden u. a. Arbeitszeiten und Entgelte. Doch so wie die Prüfung heute ausgestaltet ist, bremst sie mehr, als sie vor Missbrauch schützt. Damit die Arbeitsmarktzulassung ihre Rolle erfüllen kann, muss sie effizienter und moderner werden.
Vergleichsmaßstab ist heute der „ortsübliche Lohn“. Dieser basiert auf regionalen Durchschnittswerten, spiegelt aber nicht immer die Realität im Betrieb wider. In der Praxis liegt der geforderte „ortsübliche Lohn“ deshalb häufig über dem Lohn, den der Arbeitgeber an inländische Beschäftigte mit gleicher Tätigkeit bezahlt. Ausländische Arbeitskräfte können dadurch nur zu besseren Bedingungen als vergleichbare inländische Arbeitskräfte eingestellt werden. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein sehr großes Unternehmen den ortsüblichen Lohn einer Branche regional so „verzerrt“, dass der ortsübliche Lohn oberhalb des Lohnniveaus der örtlichen Betriebe liegt. Um den Betriebsfrieden zu wahren, verzichten Arbeitgeber deshalb auf die Einstellung. So verhindert die Arbeitsmarktzulassung die Aufnahme neuer Beschäftigungen. Für Tätigkeiten, die durch Digitalisierung und KI-Entwicklungen erst neu entstehen, kann es außerdem (noch) keinen vergleichbaren ortsüblichen Lohn geben.
Notwendig sind deshalb effiziente Verfahren, die schnell, digital und vor allem transparent für Arbeitgeber und Beschäftigte ablaufen und den Prüfaufwand der BA reduzieren. Der Schutz von Personen mit tatsächlich erhöhtem Schutzbedarf muss dabei sichergestellt sein.
Die Umsetzung erfordert drei konkrete Maßnahmen:
- Die Arbeitsmarktprüfung sollte generell entfallen, wenn eine bestimmte Gehaltsgrenze (wie z. B. die Gehaltsgrenze bei der Blauen Karte EU) überschritten wird.
- Bei Fachkräften mit einem deutschen Hochschul- oder Berufsabschluss sollte die Prüfung generell entfallen.
- Anstelle des ortsüblichen Lohns sollten künftig inländische Beschäftigte im gleichen Betrieb als Vergleichsmaßstab herangezogen werden.
Deutschland braucht ein modernes Verfahren zur Arbeitsmarktzulassung. Der Verzicht auf Prüfungen oberhalb einer bestimmten Lohngrenze und bei inländischen Abschlüssen entlastet die BA. Der betriebsübliche Lohn bietet einen praktikableren Vergleichsmaßstab und schließt eine Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Beschäftigten weiterhin aus. Die BA kann so künftig stärker auf die Personen mit höherem Schutzbedarf fokussieren.