Hohe Lohnfortzahlungskosten senken, unnötige Bürokratie abbauen
Forderungen der Arbeitgeber für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Stand: 28. Februar 2025
Zusammenfassung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist die teuerste allein von den Arbeitgebern finanzierte Sozialleistung. Im Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber für sie rund 77 Mrd. € aufwenden[1] . Ihre Kosten haben sich binnen 14 Jahren verdoppelt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt sind die Kosten für Lohnfortzahlung von 2010 bis 2023 um rund ein Viertel von 1,3 % auf 1,6 % gestiegen[2] . Die Kosten der Arbeitgeber für Lohnfortzahlung lagen damit höher als alle Ausgaben der Pflegeversicherung, doppelt so hoch wie alle Leistungen der Arbeitslosenversicherung und höher als die Ausgaben jedes Bundesressorts – einschließlich Verteidigung – mit Ausnahme des Bundesarbeitsministeriums. Die hohe Belastung der deutschen Arbeitgeber mit Lohnfortzahlungskosten zeigt sich auch im europäischen Vergleich, bei dem Deutschland an der Spitze steht[3] . Neben den Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall kommen noch die Lohnfortzahlungskosten bei Mutterschaft hinzu, welche über ein Umlageverfahren ebenfalls allein von den Arbeitgebern getragen werden und beständig steigen. Diese lagen im Jahr 2023 bei 6,2 Mrd. €[4] .
Hier muss gegengesteuert werden. Die Ausgabendynamik bei den Lohnfortzahlungskosten darf so nicht weitergehen. Dies gilt ganz besonders, weil auch die Lohnzusatzkostenbelastung der Arbeitgeber durch Sozialversicherungsbeiträge in den letzten Jahren kräftig gestiegen ist. Ständig steigende Kosten für Lohnfortzahlung und Lohnzusatzkosten schaden dem Arbeitsmarkt und erschweren den Weg raus aus der Rezession.
Notwendig sind Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung, zur Kostensenkung und zur Bürokratieentlastung. Als erster Schritt sollte die missbrauchsanfällige telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeschafft werden. Mit ihr macht man es sog. „Blaumachern“ viel zu einfach. Eine Kostensenkung und zugleich Bürokratieentlastung würden erreicht werden, wenn die Lohnfortzahlung generell auf 6 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt würde. Mehrbelastungszuschläge sollten bei der Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung unberücksichtigt bleiben, da Mehrbelastungen bei Arbeitsunfähigkeit nicht vorliegen. Darüber hinaus muss die bürokratische Belastung der Arbeitgeber durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reduziert werden. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist zwar insgesamt ein Fortschritt hinsichtlich Digitalisierung und Entbürokratisierung, sie könnte aber für die Arbeitgeber noch einfacher gestaltet werden, wenn Arbeitgebern die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch automatisch übermittelt werden könnten (Push-Verfahren), d. h. nicht jedes Mal abgefragt werden müssten (Pull-Verfahren).
[1] Pimpertz (2024): Kosten der Entgeltfortzahlung – binnen 14 Jahren verdoppelt. IW-Kurzbericht Nr. 17, 13. September 2024, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2024/IWKurzbericht_2024-Entgeltfortzahlung.pdf [letzter Abruf: 17. Januar 2025].
[2] BMAS (2024): Sozialbudget 2023, Tabelle II, https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a230-24-sozialbudget-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=1 [letzter Abruf: 17. Januar 2025].
[3] Euronews (2023): Wo in Europa gibt es die großzügigsten Leistungen für kranke Arbeitnehmer? https://de.euronews.com/next/2023/05/30/wo-in-europa-gibt-es-die-grosszugigsten-leistungen-fur-krankearbeitnehmer [letzter Abruf: 4. Februar 2025].
[4] BMG (2024): Endgültige Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenkassen (KJ 1) im Geschäftsjahr 2023, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/KJ1_2023_Internet.pdf , [letzter Abruf: 28. Februar 2025] zuzüglich Angaben des BKK Landesverbandes Berlin Mitte für das Jahr 2023 https://bkkmitte-geschaeftsbericht.de/bkk-arbeitgeberversicherung/ [letzter Abruf: 28. Februar 2025].
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