Mobile Arbeit – Bürokratisierung verhindern, Flexibilität bewahren!


BDA AGENDA 16/2024 | THEMA DER WOCHE | 15. August 2024

Mobiles Arbeiten hat mit der Corona-Pandemie einen Boost erfahren und ist aus der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber machen dies möglich. Vielfach ist mobiles Arbeiten ein Schlüssel, um Arbeits- und Fachkräfte zu halten und zu finden. Einen vertrauensvollen Einsatz von mobiler Arbeit im Betrieb erreicht man dabei nicht mit gesetzlicher Überregulierung. Die betriebliche Praxis zeigt: Mobiles Arbeiten funktioniert am besten innerhalb eines flexiblen Rahmens, um gute Lösungen für Betriebe und Beschäftigte zu finden.

Mobile Arbeit – besonders im sogenannten Homeoffice – ist längst gelebter Alltag in deutschen Betrieben. Da, wo es möglich ist, bieten viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice an. Allein 2023 haben 23,5 % aller Erwerbstätigen in Deutschland von zu Hause gearbeitet. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt (Destatis, 2024). Besonders hybride Lösungen sind beliebt, d. h. mobile Tage und Bürotage wechseln sich ab.

Die betriebliche Realität zeigt uns, dass mobile Arbeit vielfältig ist. Es gibt zahlreiche Lösungen, die in den jeweiligen Betrieben zusammen mit den Beschäftigten flexibel ausgearbeitet wurden. Die Realität zeigt auch, dass gute und passende Lösungen ohne gesetzliche Regelungen gefunden werden. Es ist daher richtig auf gesetzliche Erörterungsansprüche oder Verschärfungen im Arbeitsschutz zu verzichten. Zu starre gesetzliche Regelungen für mobile Arbeit oder gar ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice würden die betriebliche Gestaltung von mobiler Arbeit unnötig erschweren oder gar verhindern.

Das Ergebnis hat die Politikwerkstatt des BMAS unter Beteiligung der Sozialpartner bestätigt. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland wollen mobile Arbeit ermöglichen und brauchen dabei gesetzliche Flexibilität, damit sie für Betrieb und Beschäftigte umsetzbar bleibt. Beispielsweise für Beschäftigte, die in ihrer Wohnung nicht die Möglichkeit hätten, einen Schreibtisch mit ergonomischen Bürostuhl unterzubringen oder bei ihren zu pflegenden Eltern keinen eigenen Arbeitsraum haben oder mal eben ins ruhigere Co-Working Space wechseln, weil die kranken Kinder zuhause vom Partner betreut werden müssen.

Mobile Arbeit ist für Unternehmen eine Herausforderung: Zusammenarbeit, Führung, Bürokonzepte und Kommunikation müssen neu gedacht werden, ggf. braucht es neue Hard- und Softwarelösungen. Es gilt den Betriebsfrieden zu sichern, wenn nicht alle Beschäftigten im Betrieb mobil arbeiten können. Sollte es zu einer gesetzlichen Definition kommen, muss diese dem Facettenreichtum von mobiler Arbeit genügen. Gute mobile Arbeit gründet vor allem auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Beschäftigten und Arbeitgebern. Ein gesetzliches Recht auf Homeoffice kann dieses Vertrauen weder verordnen noch mit Leben erfüllen.

Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind auch bei der mobilen Arbeit zum Arbeitsschutz verpflichtet. Im Falle der mobilen Arbeit trifft die Beschäftigten ein besonderes Maß an Selbstfürsorge und Eigenverantwortung für sichere und gesunde Arbeitsgestaltung. Unsere Position, die wir während der Politikwerkstatt und in der politischen Debatte betont haben, findet sich in weiten Teilen in den Empfehlungen zur mobilen Arbeit des BMAS wieder.

Diese Empfehlung ist eine praktische Grundlage für mobile Arbeit und damit ein sinnvolles Ergebnis der Politikwerkstatt.