Berlin, 2. November 2021. „Die Politik darf nicht verschlafen, dass wir eine klare und eindeutige Grundlage für die Fortentwicklung unserer betrieblichen Schutzkonzepte benötigen: Das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über den Impf- oder Genesenenstatus muss endlich gesetzlich festgelegt werden. Wer da zögert, riskiert ein Weniger an Gesundheitsschutz in unseren Betrieben!
Ob 2G oder 3G: Welche Regelungen für Betriebe praktikabel sind, muss jedes Unternehmen für sich entscheiden. Wie so oft gilt die Praxisregel: Betriebe vor Ort wissen am besten, was sinnvoll für ihre Beschäftigten und den Betrieb ist.
Betriebsärzte können dazu beitragen, dass wir mit den Auffrischungsimpfungen schnell vorankommen. Betriebe und Unternehmen stellen ein gutes Impfsetting für die mehr als 31 Mio. Beschäftigten. Wir Arbeitgeber stehen weiterhin bereit, hier mit unseren Betriebsärzten zu unterstützen, wenn es von den politisch Verantwortlichen gewollt ist. Wir brauchen hierfür aber eine verlässliche rechtliche Grundlage. Deshalb muss die Corona-Impfverordnung kurzfristig über das Ende des Jahres hinaus verlängert werden.
Wir Arbeitgeber erwarten sowohl von der geschäftsführenden als auch einer künftigen Bundesregierung eine klare neue Positionierung, die den Betrieben Planungssicherheit verschafft. Ein zeitnaher Impfgipfel muss einen Beitrag zur Klarheit leisten.“