70 Jahre Montanmitbestimmung - Kein Wegweiser für die Zukunft


BDA AGENDA 08/21 

Die Mitwirkung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter – sowohl in der Betriebsverfassung als auch bei der Mitbestimmung im Aufsichtsrat – ist ein prägendes Element der Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen. Wo Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten, wo die Arbeitnehmervertreter zum Wohl des Unternehmens agieren, kann sich Mitbestimmung und Betriebsverfassung wie in der Wirtschafts- und Finanzkrise oder der aktuellen Gesundheitskrise bewähren.

Besonders die Beteiligung im Aufsichtsrat – zumindest in ihrer konkreten Ausgestaltung bei Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern und insbesondere im Montanbereich – ist allerdings ein Sonderweg geblieben. Die vor 70 Jahren eingeführte Montanmitbestimmung lässt sich nur mit der historischen Ausnahmesituation nach dem zweiten Weltkrieg erklären. Sie ist auch Ausfluss der Drohung mit der Demontage einer damals besonders wichtigen Schlüsselindustrie.  Kommt es  bei Einzelfragen im Aufsichtsrat nicht zu einer konsensualen Lösung, entscheidet danach faktisch ein „neutraler“ Dritter.

Diese Montanmitbestimmung ist kein Beispiel, für eine auf alle größere Unternehmen ausgedehnte Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Sie kann vielmehr die Kompatibilität des Systems der Beteiligung im Aufsichtsrat auf internationalem und europäischem Parkett schwächen. Die Akzeptanz der deutschen Mitbestimmung würde eingeschränkt. Das Zweitstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Mitbestimmungsgesetz ist konstitutiv für die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung.

Die Zukunft der Mitbestimmung im Aufsichtsrat liegt in Lösungen, die die Kooperationsfähigkeit unserer Unternehmen stärken und dabei die Mitbestimmung in Deutschland als Ausgangspunkt ebenso akzeptieren wie die Partizipationsformen anderer Länder. Das würde eine Lösung sicherstellen, die auf Verhandlungen setzt. Dass solche Verhandlungslösungen Erfolg versprechen, zeigt das Europäische Recht. Nach langen Jahren des Streits ist es erstmalig mit der Europäischen Aktiengesellschaft zu einer für alle Partnerstaaten akzeptablen Lösung gekommen. Diesen Weg gilt es weiter zu gehen – auch für das nationale Recht.

Ein erfolgreiches Modell kann von einer Stärkung des Verhandlungsspielraums der Verhandlungspartner im Unternehmen nur profitieren. Solange das hierzu notwendige Selbstvertrauen der Sozialpartner fehlt und ein Konsens schwer zu erreichen ist, sollten Reformschritte gestartet werden, die schnell umgesetzt werden könnten. Die aufwendige und kostenträchtige Delegiertenwahl in großen mitbestimmten Unternehmen sollte abgeschafft werden. Die Direktwahl spart nicht nur Kosten – teils in Millionenhöhe – für das Wahlverfahren, sondern kann auch die Legitimation der direkt gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erhöhen. Die Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sollten – nicht nur mit Blick auf die Pandemiesituation sondern zur generellen Umsetzung von Digitalisierungschancen - auf elektronischem Weg ermöglicht werden.