Tarifautonomie – eine Erfolgsstory
Die Tarifautonomie hat sich in Deutschland über die Jahrzehnte bewährt. Mit rund 87.000 gültigen Tarifverträgen haben die Tarifpartner ein differenziertes System von Arbeitsbeziehungen geschaffen, das die unternehmerische Effizienz mit der sozialen Teilhabe der Beschäftigten in Einklang bringt. Die Arbeitsbedingungen von mehr als ¾ aller Arbeitsverhältnisse sind direkt oder indirekt durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt.
In den zurückliegenden Jahren haben moderate Tarifabschlüsse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und zu einem Zuwachs an Beschäftigung hierzulande entscheidend beigetragen. Die Tarifpartner sind am besten in der Lage, die jeweilige wirtschaftliche Situation in ihren Branchen sowie Betrieben einzuschätzen und passende Regelungen zu vereinbaren. Durch Tarifverträge lässt sich eine angemessene Beteiligung der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen, ohne die Unternehmen durch unangemessene Arbeitsbedingungen zu überfordern und dadurch Arbeitsplätze zu gefährden.
Über klassische Tarifmaterien wie z. B.
Entgelt und
Arbeitszeit hinaus werden die Tarifpartner immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Dabei haben sie stets bewiesen, dass sie auch auf wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen Antworten geben können. So wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Branchen Modelle zum Umgang mit dem demografischen Wandel entwickelt. Aktuell stellt sich u. a. die Frage, wie die Tarifpartner die Unternehmen bei der Bewältigung des digitalen Wandels der Arbeitswelt unterstützen können. Hierzu gibt es bereits erste Tarifvereinbarungen, die z. B. neue Qualifikationsanforderungen in den Blick nehmen, neue Arbeitszeitmodelle einführen, oder Prozesse festlegen, mit denen Veränderungen von den Tarifpartnern bereits frühzeitig erkannt und begleitet werden können.
Tarifautonomie statt staatlicher Lohnfestsetzung
Jede Form staatlicher
Lohnfestsetzung greift in die
Tarifautonomie ein und stellt die Motivation in Frage, sich freiwillig in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um eigenverantwortlich Mindestarbeitsbedingungen in Tarifverträgen zu regeln. Staatliche Eingriffe in die Lohnfindung in Form gesetzlicher Mindestlöhne – ob branchenbezogen, regional, bundesweit oder wie derzeit geplant in Form eines Bundestariftreuegesetzes – führen zu einer dauerhaften Schwächung der Tarifautonomie und unseres Tarifvertragssystems. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes hat weder zu einer Veränderung der Armutsgefährdung in Deutschland geführt noch zur Stärkung der Tarifautonomie. Staatlich fixierte Lohnuntergrenzen bergen zudem die Gefahr, dass sie in konjunkturell schlechten Zeiten vor allem für die Schwächsten am Arbeitsmarkt das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes erhöhen.