

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärt anlässlich der Übergabe des Kommissionsberichts zur Entgelttransparenzrichtlinie:
Tarifautonomie bewahren: Entgelttransparenzgesetz kann brachialer Angriff auf die Tarifautonomie werden
Berlin, 7. November 2025. „Für Arbeitgeber ist die gleichmäßige Entlohnung für gleiche Arbeit eine Selbstverständlichkeit. Das ist Ausdruck der innerbetrieblichen Fairness. Um dies auch künftig gewährleisten zu können, muss sichergestellt sein, das Gleichheit nicht mit Gleichmacherei übersetzt wird. Dies wäre ein fataler Weg, der die Akzeptanz der Entgeltgleichheit innerhalb der Betriebe schwer beschädigen kann. Vor diesem Hintergrund kann das Entgelttransparenzgesetz ein brachialer Angriff auf die Tarifautonomie werden.
Eine Gewähr für eine gerechte, faire und gute Vergütung sind die Geltung und Anwendung von Tarifverträgen. Es muss daher dabei bleiben, dass die tarifanwendenden und tarifgebundenen Betriebe und Unternehmen sich auf diese Tarifgeltung berufen können. Der Schutz der Tarifverträge darf durch die Entgelttransparenzrichtlinie nicht in Frage gestellt werden.
Die Übergabe des Berichts der Kommission für eine bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie unterstreicht nochmals: Die Umsetzung dieser Richtlinie darf die Tarifautonomie nicht gefährden und keinen neuen Streit in die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber hineintragen.“



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