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Dennoch besteht bei der Riester-Rente Reformbedarf: Insbesondere sollten wichtige Verbesserungen zur Vereinfachung und zur besseren Effizienz umgesetzt werden.
Erhöhung der Grundzulage auf 200 € und künftig regelmäßige Anpassung der Zulagenförderung sowie Erhöhung und Dynamisierung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit
Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises auf alle Erwerbstätigen
Vereinfachung des Zulagenverfahrens
Kapitalanlagemöglichkeiten an Kapitalmarktbedingungen anpassen
Entwicklung eines einheitlichen und kostengünstigen Altersvorsorgestandardprodukts



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