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Home > Newsroom > News > Aktuelles > Erwarte von der Bundesregierung realistischere Rentenpolitik
 26. Juni 2025
Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger stehend auf einer Treppe - Portrait Querformat ©BDA

Erwarte von der Bundesregierung realistischere Rentenpolitik

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger stehend auf einer Treppe - Portrait Querformat ©BDA

Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger erklärt zum neuen Rentenpaket der Bundesregierung:

Erwarte von der Bundesregierung realistischere Rentenpolitik

Berlin, 26. Juni 2025. „Das neue Rentenpaket wird in den nächsten 15 Jahren rund doppelt so teuer wie zur Umsetzung des Koalitionsvertrags erforderlich. Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollen die Renten auch nach 2031 höher ausfallen als nach bislang geltendem Recht. Dabei können wir es uns nicht leisten, dass die Rentenausgaben noch stärker als ohnehin steigen.

Die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung und unseres Sozialsystems wird mit diesem Rentenpaket weiter erschwert. Wenn schon das Rentenniveau bis 2031 festgeschrieben wird, dann sollte jedenfalls für die Zeit danach – zumindest schrittweise – wieder zu dem Rentenniveau zurückgekehrt werden, wie es sich nach geltendem Recht ergibt.

Ich erwarte von der Bundesregierung eine realistischere Rentenpolitik, die Finanzierung und Demografie in den Mittelpunkt rückt.

Der weitere Ausbau der Mütterrente sollte allein schon wegen der hohen Kosten unterbleiben. Anders als behauptet, schließt die Mütterrente III auch keine Gerechtigkeitslücke. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, werden künftig gegenüber allen andern Müttern bevorzugt, weil sie neben der vollen Mütterrente auch noch von anderen Rentenvorteilen profitieren, die inzwischen längst abgeschafft sind.

Es ist richtig, dass die Mütterrente III aus Steuermitteln finanziert werden soll. Konsequenterweise müsste jedoch nun auch für die Mütterrente I und II eine Steuerfinanzierung vorgesehen werden. Alle drei Stufen der Mütterrente sind Leistungen, für die nie Beiträge gezahlt worden sind – und deren Finanzierung daher auch nicht auf die Beitragszahler umgewälzt werden darf.

Die Aufhebung des Verbots, dass Beschäftigte im Rentenalter befristet bei ihrem früheren Arbeitgeber arbeiten dürfen, war überfällig. Die Abschaffung dieses Verbots wird dabei helfen, die Beschäftigung Älterer weiter auszubauen.“


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